Warnhinweis

Hier ein ernstgemeinter Warnhinweis zu den Lasergravierer / Engravern / Cuttern!

Warnung! Laser sind keine Spielzeuge! Die hier gezeigten Geräte habe eine Leistung die mindestens 1000 Mal höher ist, als die von Laserpointern! Gefahr von permanenten Augenschäden bis zur Erblindung! Brandgefahr! Nur mit geeigneter Schutzausrüstung an geeigneten Arbeitsplätzen von geschultem Personal zu benutzen!
Siehe: DGUV Vorschrift 11

Eine Nutzung sollte ausschließlich mit einer geeigneten, auf den Laser abgestimmten Schutzbrille erfolgen.
Ebenso sollte man das Gerät nicht in geschlossenen Räumen ohne eine Einhausung mit tauglicher Luft-Filterung und Absaugung, sowie Feuerlöschvorrichtung betreiben. Laser nie unbeaufsichtigt betreiben! Eine Beaufsichtigung per Kamera ist nicht gestattet.

Wir haften für entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fährlässigen Verhalten durch uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte.

Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

Der Einbau und Gebrauch sowie der Betrieb ist auf eigene Gefahr. Für Schäden am Gerät sowie Schäden am Körper ( Verbrennungen und Augenschäden ) wird keine Haftung übernommen.

Weitere Sicherheitshinweise bei Verwendung des Lasergravierer:
Wenn der Lasergravierer verwendet wird, ist das Tragen einer Laserschutzbrille sowohl für den Bediener als auch jede weitere Person in der Nähe des Lasers obligatorisch.
Verwenden Sie den Lasergravierer in einem Raum, der durch eine Tür geschlossen werden kann, und stellen Sie sicher, dass weder Laserstrahlen noch Streulicht durch die Fenster dringen kann.
Verwenden Sie während der Verwendung des Lasergravierers ein Türschilder oder eine Warnleuchte an der Tür, die auf den Laser hinweist: Laser ist in Betrieb
Stellen Sie sicher, dass sich keine brennbaren Materialien in der Nähe des Lasergravierers befinden. Wir empfehlen die Verwendung einer feuerfesten Unterlage als Arbeitsfläche. Achten Sie beim Betrieb des Lasergravierers auf ausreichende Belüftung. Gravuren auf bestimmte Materialien können Rauch erzeugen, der mit einem speziellen gefilterten Luftabsauger entfernt wird.
Während des Betriebs der Maschine den Laserstrahl nicht erreichen, berühren oder Werkzeuge verwenden. Dies kann schwerwiegende Folgen haben, Verbrennungsverletzungen oder Reflexion des Strahls oder permanente Augenschäden bis zur Erblindung . Lassen Sie Kinder oder Jugendliche nicht alleine mit dem Lasergravierer arbeiten. Die Aufsicht durch Erwachsene ist jederzeit erforderlich .

Die Nutzung der Teile erfolgt auf eigene Gefahr.